Zuschüsse auf den Beitrag ihrer Mehrgefahrenversicherung erhalten Gartenbaubetriebe mit Freilandkulturen. Es werden bis zu 50 % der Kosten für die Absicherung gegen Hagel, Starkregen, Sturm und Starkfrost übernommen. Der Förderantrag muss bis 15. Mai 2023 bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden. Die Unternehmernummer für den Antrag sowie fehlende Anlagen können bis zum 30.06.2023 nachgereicht werden.
Förderung für Mehrgefahrenversicherung in
Ihre Förderung im Rahmen von HORTISECUR F
Starkfrost
Starkregen
Sturm
Hagel
Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 % auf Ihre Versicherungsbeiträge gegen
Aufgrund verschiedener Vorgaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist nur ein Teil Ihres Beitrages förderfähig. Ihre Freilandversicherung HORTISECUR F bleibt im vollen Umfang erhalten. Das heißt für Sie, dass der Zuschuss von bis zu 50 % nicht auf die gesamte Versicherungsprämie berechnet wird, sondern anteilig auf Ihren Beitrag. Diesen „voraussichtlich förderfähigen Nettobeitrag“ weisen wir künftig in Ihrem Angebot aus.
Förderung der Mehrgefahrenversicherung
Die Antragsfrist läuft am 15. Mai 2023 ab – kümmern Sie sich am besten gleich um die Förderung!
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Förderung. Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden Boxen und den weiterführenden Links.
Welche Voraussetzungen sind bei der Förderung der Mehrgefahrenversicherung zu beachten?
- Der Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Nordrhein-Westfalen.
- Der Selbstbehalt beträgt mindestens 20 % und die Maximalentschädigung beträgt höchstens 80 % der Versicherungssumme.
- Es gibt eine Bagatellgrenze von 2.000 € Zuschuss, sodass Sie bei uns erst mit einem Nettobeitrag von ungefähr 5.000 € Förderung vom Land erhalten können.
- Förderfähige Freilandkulturen nach Nutzartcodes und Höchsthektarwerten sind über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen aufzurufen: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/formulare/mgv-nutzartcodes.pdf
- Versicherte Mindestfläche je Nutzartcode beträgt 0,3 Hektar.
- Alle produzierten Kulturen eines Nutzartcodes müssen versichert sein.
Wie erhalte ich die Förderung?
- Beantragen Sie eine Unternehmernummer bei der zuständigen Kreisstelle. Eine Übersicht der Kreisstellen finden Sie hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm
- NEU: Die Unternehmernummer kann bis 30.06. bei der Landwirtschaftskammer nachgereicht werden. Bitte teilen Sie Ihrem Risikoberater schnellstmöglich Ihre Unternehmernummer mit. Wir benötigen diese für ein förderfähiges Angebot. Künftig weisen wir Ihre Unternehmernummer als Betriebsnummer in Ihren Versicherungsdokumenten aus.
- Holen Sie sich ein förderfähiges Versicherungsangebot und kontaktieren Sie hierzu Ihren Risikoberater vor Ort.
Diese Anlagen können Sie bis zum 30.06.23 nachreichen:
-
- KMU-Betriebsbogen
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Liste abzudeckende Nutzartcodes
- förderfähiges Versicherungsangebot
- Genauere Informationen dazu finden Sie online hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/mgv/index.htm
- Wichtig: Der Förderantrag muss bis zum 15. Mai 2023 bei der Landwirtschaftskammer NRW postalisch eingegangen sein:
Der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW
als Landesbeauftragter
EU-Zahlstelle, Förderung
Nevinghoff 40
48147 Münster
oder vorab an folgende Faxnummer: 0251 2376-521 senden und anschließend per Post.
- Zusätzlich ist ein Antrag im ELAN-Verfahren bis zum 30.06.23 online zu stellen. Eine ausführliche Anleitung der Landwirtschaftskammer gibt es hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/mgv-anleitung-elan.pdf
Wir sind für Sie da.
Unsere Risikoberater im Außendienst beraten gerne zum Prozess und zu weiteren Details.
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