Förderung auf den Beitrag ihrer Mehrgefahrenversicherung erhalten Gartenbaubetriebe mit Freilandkulturen in NRW. Es werden bis zu 50 % der Kosten für die Absicherung gegen Hagel, Starkregen, Sturm und Starkfrost übernommen. Der Förderantrag muss vom 15. März bis zum 15. Mai bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eingereicht werden.
Förderung für Mehrgefahrenversicherung in
Ihre Förderung im Rahmen von HORTISECUR F
Starkfrost
Starkregen
Sturm
Hagel
Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 % auf Ihre Versicherungsbeiträge gegen
Aufgrund verschiedener Vorgaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist nur ein Teil Ihres Beitrages förderfähig. Ihre Freilandversicherung HORTISECUR F bleibt im vollen Umfang erhalten. Das heißt für Sie, dass der Zuschuss von bis zu 50 % nicht auf die gesamte Versicherungsprämie berechnet wird, sondern anteilig auf Ihren Beitrag. Diesen „voraussichtlich förderfähigen Nettobeitrag“ weisen wir künftig in Ihrem Angebot aus.
Förderung der Mehrgefahrenversicherung
Vom 15.03. bis zum 15.05. können Sie jährlich die Förderung beantragen.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Förderung. Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden Boxen und den weiterführenden Links.
Welche Voraussetzungen sind bei der Förderung der Mehrgefahrenversicherung zu beachten?
- Der Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Nordrhein-Westfalen.
- Der Selbstbehalt beträgt mindestens 20 % und die Maximalentschädigung beträgt höchstens 80 % der Versicherungssumme.
- Es gibt eine Bagatellgrenze von 500 €, sodass Sie bei uns erst mit einem Nettobeitrag von ungefähr 1.250 € Förderung vom Land erhalten können.
- Förderfähige Freilandkulturen nach Nutzartcodes und Höchsthektarwerten sind über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen aufzurufen: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/formulare/mgv-nutzartcodes.pdf
- Versicherte landwirtschaftliche Mindestfläche je Nutzartcode beträgt 0,3 Hektar.
- Alle produzierten Kulturen eines Nutzartcodes müssen versichert sein.
- Abweichende Vertragsinhalte, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Gebühren oder sonstige Steuern, wie Versicherungssteuer sind von der Förderung ausgeschlossen.
- Aber darüberhinausgehende Risikoabsicherung und die Selbstbehalte nach unseren Versicherungsbedingungen (VbHF 2017 D) sind zulässig, aber nicht zuwendungsfähig.
Wie erhalte ich erstmalig die Förderung?
Wenden Sie sich für die Digitalisierung Ihrer Kulturflächen, die Unternehmernummer und Ihren Zugang zum ELAN-NRW schnellstmöglich an die zuständigen Kreisstelle. Eine Übersicht der Kreisstellen finden Sie hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm
Kontaktieren Sie Ihren Risikoberater vor Ort – und holen Sie sich ein Förderfähiges Versicherungsangebot.
Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen für ein förderfähiges Angebot:
- Unternehmernummer
- ELAN-Flächenangaben
- Anbaudaten 2024
Stellen Sie vom 15. März bis zum 15. Mai online im „ELAN-NRW“ den Förderantrag. Eine ausführliche Anleitung der Landwirtschaftskammer gibt es unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/mgv-anleitung-elan.pdf
Laden Sie bis zum 15. Mai die Unterlagen im ELAN-NRW in Ihren Antrag hoch:
- KMU-Betriebsbogen
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Vollmacht zur Erbringung des Verwendungsnachweises (unterschrieben)
- förderfähiges Versicherungsangebot (vor Unterzeichnung!)
- Informationen zu Vorverträgen
Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/mgv/index.htm
Umsetzung der Förderung in unserer Freiland-Versicherung
- Unsere HORTISECUR F-Versicherung bleibt im vollen Umfang bestehen.
- Das bedeutet, dass nur ein Teil des Rechnungsbeitrags förderfähig ist.
- Dieser förderfähige Teil wird als förderfähiger Nettobeitrag in einer zusätzlichen Anlage zum Versicherungsantrag und der Beitragsrechnung ausgewiesen.
- Vom förderfähigen Nettobeitrag können Sie bis zu 50% der Kosten zurückerhalten.
Mein mehrjähriger Vertrag wurde bereits 2023 gefördert. Was muss ich tun?
- Überprüfen Sie Ihre Flächenangaben und Ihren Anbau für 2024.
- Bitte verwenden Sie bei der Kultur in Töpfen, Containern und anderen Kulturgefäßen nur noch den neuen Nutzartcode 997! Passen Sie bei Bedarf Ihr ELAN-Verzeichnis an.
- Melden Sie uns bitte bis Anfang Mai Ihre Änderungen oder ob alles bleibt wie es ist.
Stellen Sie vom 15. März bis zum 15. Mai online im „ELAN-NRW“ den Förderantrag. Eine ausführliche Anleitung der Landwirtschaftskammer gibt es unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/mgv-anleitung-elan.pdf
Laden Sie die Unterlagen bis zum 15. Mai im ELAN-NRW in Ihrem Antrag hoch:
- Förderfähige Police 2024
- Vollmacht zur Erbringung des Verwendungsnachweises
Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/mgv/index.htm
Wir sind für Sie da.
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