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Ihre Förderung im Rahmen von HORTISECUR F

Eine Gartenbauversicherung bietet Schutz vor Verlusten durch Naturereignisse wie Starkfrost, Schäden an Gebäuden und Haftungsansprüchen. Es ist wichtig, die Bedingungen und Konditionen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Gärtner angemessen geschützt ist.

Starkfrost

Eine Gartenbauversicherung kann den Gärtner vor finanziellen Verlusten durch Starkregenschäden schützen, indem sie den Schaden an Pflanzen, Werkzeugen, Geräten und anderen Vermögenswerten deckt. Die Versicherung kann auch Schutz vor Haftungsansprüchen bieten, die sich aus Schäden oder Verletzungen ergeben, die durch den Starkregen auf dem Gelände des Gärtners verursacht wurden.

Starkregen

Eine Gartenbauversicherung kann auch Schutz vor Schäden durch Stürme bieten, die zu erheblichen Schäden an Pflanzen, Gewächshäusern und anderen landwirtschaftlichen Vermögenswerten führen können. Stürme können auch zu Schäden an Gebäuden oder anderen Strukturen auf dem Gelände des Gärtners führen.

Sturm

Eine Gartenbauversicherung schützt Gärtner vor Schäden durch Naturereignisse wie Hagel, die zu erheblichen Verlusten an Pflanzen und Vermögenswerten führen können. Es ist wichtig, die Bedingungen und Konditionen der Versicherung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Gärtner angemessen geschützt ist.

Hagel

Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 % auf Ihre Versicherungsbeiträge gegen

Starkfrost
Starkregen
Sturm
Hagel

Aufgrund verschiedener Vorgaben des bayerischen Ministeriums ist nur ein Teil Ihres Beitrages förderfähig. Zusammen mit denen von Ihnen noch zu leistenden Beitrag bleibt Ihr gewohnter Versicherungsschutz erhalten. Das heißt für Sie, dass der Zuschuss von bis zu 50 % nicht auf die gesamte Versicherungsprämie berechnet wird, sondern anteilig auf Ihren Beitrag. Diesen „voraussichtlich förderfähigen Nettobeitrag“ weisen wir künftig in Ihrem Angebot aus.

Förderung der Mehrgefahrenversicherung

1

Versicherungsangebot einholen
2

Förderung beim Land beantragen
3

Versicherungsvertrag abschließen
4

Beitrag zahlen, Zuschuss erhalten

Vom 15.03. bis zum 15.05. können Sie jährlich die Förderung in iBALIS beantragen.

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ist zuständig für die Förderung. Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden Boxen und den weiterführenden Links.

Welche Voraussetzungen sind bei der Förderung der Mehrgefahrenversicherung zu beachten?

  • Die Förderung gilt ausschließlich für bayerische Betriebe mit bayerischen Flächen.
  • Versicherte landwirtschaftliche Mindestfläche je Betrieb und Jahr beträgt 0,3 Hektar
  • Zur Antragstellung beim Ministerium muss ein Versicherungsangebot vorliegen.
  • abweichende Vertragsinhalte, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Gebühren oder sonstige Steuern, wie Versicherungssteuer sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • aber darüberhinausgehende Risikoabsicherung und die Selbstbehalte nach unseren Versicherungsbedingungen (VbHF 2017 D) sind zulässig, aber nicht zuwendungsfähig.
  • Bestehende oder neuabgeschlossene Verträge sind förderfähig.

Weitere Informationen zur Förderung:  https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-von-mehrgefahrenversicherungen/index.html

Wie erhalte ich die Förderung?

  • Beantragen Sie eine Betriebsnummer bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Dieser Schritt entfällt, falls Sie bereits eine Betriebsnummer besitzen. Den Antrag für die Betriebsnummer finden Sie hier: https://www.stmelf.bayern.de/mam/cms01/agrarpolitik/dateien/a_zuteilung_betriebsnummer.pdf
  • Beantragen Sie eine Pin unter Angabe Ihrer Betriebsnummer und Ihrer Adressdaten beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV): Telefon: 089/544348-71, Telefax: 089/544348-70, E-Mail: pin@lkv.bayern.de Damit ist die Anmeldung im Serviceportal iBALIS möglich.
  • Machen Sie einen Termin mit Ihrem Risikoberater vor Ort aus. Ihr Risikoberater erstellt Ihnen mit Ihren Daten ein förderfähiges Angebot.
  • Beantragen Sie Ihre Förderung online mit diesem Angebot auf der Website des Serviceportals iBALIS unter stmelf.bayern.de/ibalis (Zeitraum 01.03. bis 15.05.).
  • Nehmen Sie unser Angebot an und schließen Sie den Versicherungsvertrag ab.
  • Zahlen Sie Ihren gesamten Versicherungsbeitrag fristgemäß, um den Anspruch auf Förderung nicht zu verlieren.

Umsetzung der Förderung in unserer Freiland-Versicherung

  • Unsere HORTISECUR F-Versicherung bleibt im vollen Umfang bestehen
  • Das bedeutet, dass nur ein Teil des Rechnungsbeitrags förderfähig ist
  • Dieser förderfähige Teil wird als förderfähiger Nettobeitrag in einer zusätzlichen Anlage zum Versicherungsantrag und der Beitragsrechnung ausgewiesen
  • Vom förderfähigen Nettobeitrag können Sie bis zu 50% der Kosten vom Staat zurückerhalten

Wir sind für Sie da.

Unsere Risikoberater im Außendienst beraten gerne zum Prozess und zu weiteren Details.

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