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Themen im Fokus

Schadenfall: Was tun im Ernstfall?

By 5. Juni 2024Juni 21st, 2024No Comments

Dieser Beitrag bietet umfassende Hinweise zu:

  • Sicherheit
  • Schadenbegrenzung
  • Fortführung des Verkaufs
  • Fortsetzung der Unternehmenskultur
  • Planung, Durchführung und Beratung von Reparaturen

Von der Aufräumung bis zur Information erhalten Sie hier wichtige Tipps für den Umgang mit verschiedenen Situationen.

 

1. Sicherheit

  • Die oberste Priorität liegt darin, die Gesundheit und das Leben der Menschen zu sichern.
    Verletzte müssen sofort versorgt werden, und im Zweifelsfall sollte immer ein Arzt gerufen werden. Haben Sie vorgesorgt? Ist ein Verbandskasten vorhanden und sind örtliche Notrufnummern an mehreren gut erreichbaren Stellen platziert? Gibt es ausreichend Ersthelfer und sind diese in der Belegschaft bekannt?
  • Beschädigte Betriebsgebäude sollten möglichst nicht betreten werden, um Verletzungen zu vermeiden.
    Niemals sollten sie allein betreten werden, da dies zu Verblutungsgefahr nach einer Verletzung führen könnte. Auch bei Dunkelheit sollte das Betreten vermieden werden, da Scherben und Konstruktionsteile nicht sichtbar sein könnten.
  • Wenn das Betreten unvermeidbar ist, sollten Helm, Handschuhe und feste Schuhe getragen werden. Auch eine Lederabdeckung von Hals und Schultern kann sinnvoll sein. Wenn kein Helm verfügbar ist, kann ein provisorischer Kopfschutz, zum Beispiel durch eine feste Kiste, verwendet werden.
  • Es besteht Gefahr durch Automatik! Die Regelung von Lüftung oder Schirmen sollte daher abgeschaltet werden. Der Strom für beschädigte Häuser sollte abgeschaltet werden, um Gefahren wie Stromschlag, Kurzschluss oder Brand durch beschädigte Kabel zu vermeiden. Achten Sie bei Feuer darauf, dass durch den Ausfall von Pumpen eigene Löscharbeiten erschwert werden können.
  • Der Betrieb sollte gegen neugierige Personen abgesperrt werden, um Verletzungen und Diebstahl zu verhindern. Haben Sie vorgesorgt? Eine Betriebshaftpflichtversicherung kann Ihre Haftung decken, wenn Unbefugte Zugang zum Betrieb erhalten und sich dabei verletzen.

Bei allen Aufräumungs- und Reparaturarbeiten ist Vorsicht geboten. Vorsicht vor schwerkalkulierbarem Risiko. Überschätzen Sie sich nicht.

 

2. Informationsweitergabe für eine reibungslose Schadensbehebung und Organisation von Hilfsmaßnahmen

Zu informieren sind: 

  • Betriebsleiter, Mitarbeiter
  • Kreisgärtnermeister oder Obermeister (Organisieren u. U. Hilfsdienst), hilfsbereite Kollegen
  • Notfalls Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Gemeindeverwaltung (bei nicht akuten Hilfsleistungen vorher Kosten klären!) –> Achtung: unqualifizierte Hilfe: Besonderheiten („Kulturen“) und Gefahren den Helfenden verdeutlichen
  • Lieferanten (insbes. Jungpflanzen) –> Abbestellung, vorübergehende Lagerung
  • Abnehmer, Großmarkt, Versteigerung
  • Glas reservieren, Reparatur-Firmen kontaktieren
  • Gartenbauversicherung benachrichtigen: Größere Schäden sind sofort telefonisch, in jedem Fall innerhalb von 4 Tagen schriftlich nach Wiesbaden zu melden! Dabei sind folgende Angaben hilfreich

✓ Name, Ort, Telefon

✓ Umfang des Schadens (geschätzt), Hauptkulturen (bei Kulturschäden)

 

3. Maßnahmen zur Schadenbegrenzung

  • Rettenswerte Kulturen sichern, umräumen in unbeschädigte Häuser, ggf. in Nachbarbetriebe oder Einsatz von Behelfsfolienhäusern oder Folientunneln
  • Beschädigte Häuser oder Dachseiten abdecken mit Planen oder Folien
  • Abdecken von Kulturen mit Folie oder Vlies
  • noch funktionierende Energieschirme nachts zum Kälteschutz zufahren (sofern hierdurch nicht größerer Schaden am Schirm entsteht)
  • Neues Glas sofort wieder schattieren, wenn Schirme noch nicht in Ordnung sind
  • Sorgfältige Überprüfung aller Regeleinrichtungen
  • Verkaufsfortgang: Verkaufsfertige und verkaufsfähige Ware vermarkten (Bei Direktvermarktung: Verkaufsfertige und verkaufsfähige Ware vermarkten, Schilder „Verkauf geht weiter“, evtl. Sonderverkauf)
  • Zukauf von Roh- und Fertigware um Kunden fortlaufend beliefern zu können
  • Sachschäden mindern
  • Grundsatzüberlegungen und Planung vor Reparaturarbeiten (Übereilte Handlungen vermeiden und keine unüberlegte Auftragsvergabe! Überprüfung der Wiederherstellung und Finanzierung)
  • Hilfskräfte organisieren
  • Materialbeschaffung und Organisation von Aufräum­- und Reparaturarbeiten an und in Gewächshäusern
  • Schaden dokumentieren und auswerten (Aufzeichnung aller Fakten, Ereignisse und insbesondere Kosten im Rahmen eines Schadenfalles)

Fazit

Kommt es zu einem Schadenfall in Ihrem Betrieb, so gilt es sich im Ernstfall richtig zu verhalten. Dabei steht die Sicherheit an oberster Stelle. Kontaktieren Sie die Gartenbau-Versicherung und Ihr persönlicher Risikoberater steht Ihnen im gesamten Verlauf zur Seite.

 

Unser Schutz für Sie

Unsere Versicherungslösungen zeichnen sich durch einen modularen Aufbau aus. Damit bieten wir Ihnen einen umfassenden und auf Ihren Betrieb individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz. Informieren Sie sich jetzt unter https://gartenbau-versicherung.de/sicherheit/ oder kontaktieren Sie Ihren Risikoberater vor Ort.

 

Melden Sie den Schaden SCHNELL & UNBÜROKRATISCH.

 

Telefon: +49 611 56 94-0

E-Mail:  Schaden@GeVau.de

Online-Meldung:  Kontaktformular

 

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