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Ihre Förderung im Rahmen von HORTISECUR F

Eine Gartenbauversicherung bietet Schutz vor Verlusten durch Naturereignisse wie Starkfrost, Schäden an Gebäuden und Haftungsansprüchen. Es ist wichtig, die Bedingungen und Konditionen sorgfältig zu prüfen, um sicherzustellen, dass der Gärtner angemessen geschützt ist.

Starkfrost

Eine Gartenbauversicherung kann den Gärtner vor finanziellen Verlusten durch Starkregenschäden schützen, indem sie den Schaden an Pflanzen, Werkzeugen, Geräten und anderen Vermögenswerten deckt. Die Versicherung kann auch Schutz vor Haftungsansprüchen bieten, die sich aus Schäden oder Verletzungen ergeben, die durch den Starkregen auf dem Gelände des Gärtners verursacht wurden.

Starkregen

Eine Gartenbauversicherung kann auch Schutz vor Schäden durch Stürme bieten, die zu erheblichen Schäden an Pflanzen, Gewächshäusern und anderen landwirtschaftlichen Vermögenswerten führen können. Stürme können auch zu Schäden an Gebäuden oder anderen Strukturen auf dem Gelände des Gärtners führen.

Sturm

Eine Gartenbauversicherung schützt Gärtner vor Schäden durch Naturereignisse wie Hagel, die zu erheblichen Verlusten an Pflanzen und Vermögenswerten führen können. Es ist wichtig, die Bedingungen und Konditionen der Versicherung zu überprüfen, um sicherzustellen, dass der Gärtner angemessen geschützt ist.

Hagel

Sie erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 % auf Ihre Versicherungsbeiträge gegen

Starkfrost
Starkregen
Sturm
Hagel

Aufgrund verschiedener Vorgaben des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ist nur ein Teil Ihres Beitrages förderfähig. Ihre Freilandversicherung HORTISECUR F bleibt im vollen Umfang erhalten. Das heißt für Sie, dass der Zuschuss von bis zu 50 % nicht auf die gesamte Versicherungsprämie berechnet wird, sondern anteilig auf Ihren Beitrag. Diesen „voraussichtlich förderfähigen Nettobeitrag“ weisen wir künftig in Ihrem Angebot aus.

Förderung der Mehrgefahrenversicherung

1

Versicherungsangebot einholen
2

Förderung beim Land beantragen
3

Versicherungsvertrag abschließen
4

Beitrag zahlen, Zuschuss erhalten

Vom 15.03. bis zum 15.05. können Sie jährlich die Förderung beantragen.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Förderung. Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden Boxen und den weiterführenden Links.

Welche Voraussetzungen sind bei der Förderung der Mehrgefahrenversicherung zu beachten?

  • Der Betriebssitz und Anbauflächen liegen in Nordrhein-Westfalen.
  • Der Selbstbehalt beträgt mindestens 20 % und die Maximalentschädigung beträgt höchstens 80 % der Versicherungssumme.
  • Es gibt eine Bagatellgrenze von 500 €, sodass Sie bei uns erst mit einem Nettobeitrag von ungefähr 1.250 € Förderung vom Land erhalten können.
  • Förderfähige Freilandkulturen nach Nutzartcodes und Höchsthektarwerten sind über die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen aufzurufen: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/formulare/mgv-nutzartcodes.pdf
  • Versicherte landwirtschaftliche Mindestfläche je Nutzartcode beträgt 0,3 Hektar.
  • Alle produzierten Kulturen eines Nutzartcodes müssen versichert sein.
  • Abweichende Vertragsinhalte, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Gebühren oder sonstige Steuern, wie Versicherungssteuer sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Aber darüberhinausgehende Risikoabsicherung und die Selbstbehalte nach unseren Versicherungsbedingungen (VbHF 2017 D) sind zulässig, aber nicht zuwendungsfähig.

Wie erhalte ich erstmalig die Förderung?

Wenden Sie sich für die Digitalisierung Ihrer Kulturflächen, die Unternehmernummer und Ihren Zugang zum ELAN-NRW schnellstmöglich an die zuständigen Kreisstelle. Eine Übersicht der Kreisstellen finden Sie hier: https://www.landwirtschaftskammer.de/wegweiser/kreisstellen.htm

Kontaktieren Sie Ihren Risikoberater vor Ort – und holen Sie sich ein Förderfähiges Versicherungsangebot.

Folgende Informationen benötigen wir von Ihnen für ein förderfähiges Angebot:

  • Unternehmernummer
  • ELAN-Flächenangaben
  • Anbaudaten 2024

Stellen Sie vom 15. März bis zum 15. Mai online im „ELAN-NRW“ den Förderantrag. Eine ausführliche Anleitung der Landwirtschaftskammer gibt es unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/mgv-anleitung-elan.pdf

Laden Sie bis zum 15. Mai die Unterlagen im ELAN-NRW in Ihren Antrag hoch:

Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/mgv/index.htm

Umsetzung der Förderung in unserer Freiland-Versicherung

  • Unsere HORTISECUR F-Versicherung bleibt im vollen Umfang bestehen.
  • Das bedeutet, dass nur ein Teil des Rechnungsbeitrags förderfähig ist.
  • Dieser förderfähige Teil wird als förderfähiger Nettobeitrag in einer zusätzlichen Anlage zum Versicherungsantrag und der Beitragsrechnung ausgewiesen.
  • Vom förderfähigen Nettobeitrag können Sie bis zu 50% der Kosten zurückerhalten.

Mein mehrjähriger Vertrag wurde bereits 2023 gefördert. Was muss ich tun?

  • Überprüfen Sie Ihre Flächenangaben und Ihren Anbau für 2024.
  • Bitte verwenden Sie bei der Kultur in Töpfen, Containern und anderen Kulturgefäßen nur noch den neuen Nutzartcode 997! Passen Sie bei Bedarf Ihr ELAN-Verzeichnis an.
  • Melden Sie uns bitte bis Anfang Mai Ihre Änderungen oder ob alles bleibt wie es ist.

Stellen Sie vom 15. März bis zum 15. Mai online im „ELAN-NRW“ den Förderantrag. Eine ausführliche Anleitung der Landwirtschaftskammer gibt es unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/pdf/mgv-anleitung-elan.pdf

Laden Sie die Unterlagen bis zum 15. Mai im ELAN-NRW in Ihrem Antrag hoch:

  • Förderfähige Police 2024
  • Vollmacht zur Erbringung des Verwendungsnachweises

Weitere Informationen gibt es online unter: https://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/mgv/index.htm

Wir sind für Sie da.

Unsere Risikoberater im Außendienst beraten gerne zum Prozess und zu weiteren Details.

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