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So machen Sie Ihr Gewächshaus fit für den Winter

By 1. Dezember 2022April 16th, 2024No Comments
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So gehen Sie gut abgesichert in den Winter.

Unternehmer sind es gewohnt, Entscheidungen zu treffen. Doch in der Energiekrise sind diese von ungewohnter Tragweite:

■ Kann ich bei diesen hohen Kosten noch wirtschaftlich produzieren?
■ Sollte ich Teile meines Betriebs stilllegen?
■ Und wie reagiere ich auf eine plötzliche oder angekündigte Störung meiner Strom- oder Gasversorgung?

Neben den wirtschaftlichen Folgen haben viele Entscheidungen auch Auswirkungen auf die Sicherheit Ihrer Gewächshäuser und Ihres Geschäftsbetriebs. Manche berühren sogar Ihren Versicherungsschutz. Als Ihr Partner und Dienstleister fassen wir daher unsere wichtigsten Empfehlungen und Informationen zur Energiekrise für Sie zusammen.

Denn wir können die Zukunft nicht voraussehen, aber wir können uns immer bestmöglich auf sie vorbereiten.

Nichts Anderes ist im Übrigen das Prinzip einer Versicherung und die Voraussetzung für ein effektives Risikomanagement.

 

Prävention und Akutfall: Orientierungshilfen

Die Checklisten im Anhang geben Ihnen eine Orientierung über die erwarteten Maßnahmen. Sie unterscheiden zwischen Maßnahmen, die präventiv zu Beginn der kalten Jahreszeit oder der Stilllegung getroffen werden müssen und solchen, die akut z. B. bei einsetzendem Schneefall anstehen. Präventiv geht es vor allem darum, Flüssigkeiten oder wasserführende Systeme vor dem Einfrieren zu sichern, Materialien bereitzulegen, die man im Ernstfall braucht und Notfalleinrichtungen zu prüfen. Im Akutfall – bei Schnee und Eis – liegt der Fokus auf der 3-A-Regel: Abräumen, Abstützen oder – eben doch – Abheizen. Beim Abheizen sind natürlich Betriebe im Vorteil, die sich entschieden haben, ihre Häuser den Winter über frostfrei zu halten. Dies spart nicht nur Aufwand, sondern erhöht auch die Flexibilität: Ändert sich die allgemeine Lage, kann die Produktion schneller wieder anlaufen.

Von Blackouts und Gas-Stopps

Wie Sie sich für eine ungeplante Störung Ihrer Strom- oder Gasversorgung wappnen.

Vor allem die Gartenbauverbände kümmern sich seit Monaten intensiv darum, die Energieversorgung für alle Sparten des Gartenbaus zu sichern und Ihre Kostenbelastung zu reduzieren. Bitte achten Sie daher stets auf die aktuellen Empfehlungen und Informationen – auch seitens Ihres Energieversorgers und Gasnetzbetreibers. Hier ist ein Kontakt ohnehin ratsam, um besondere Anforderungen und/oder die Schutzwürdigkeit Ihrer Versorgung rechtzeitig zu klären. Unser Augenmerk gilt jedoch in diesem Beitrag vor allem der Sicherheit Ihrer Gewächshäuser und technischen Anlagen sowie Ihrem Versicherungsschutz.

Das können Sie schon heute tun, um sich vorzubereiten:

  • Warten und überprüfen Sie regelmäßig Ihre Notstromversorgung.
  • Wegen der schwierigen Materialverfügbarkeit ist es sinnvoll, einen Vorrat mit Materialien wie Glas, Folie, Balken oder Baustützen sowie Werkzeug bereitzuhalten. Damit können Sie im Notfall Häuser und Kulturen absichern.
  • Prüfen Sie, ob alternative Heizmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Denken Sie außerdem an eine ausreichende Einlagerung von Brennstoff rechtzeitig vor der Schneesaison. Testläufe mit den alternativen Heizmöglichkeiten gehören ebenfalls zur Prävention.
  • Bei einem Ausfall der Beheizung Ihrer Gewächshäuser gelten ähnliche Sicherheitsmaßnahmen wie bei einer geplanten Stilllegung. Es geht im Winter vor allem um den Schutz von wasserführenden Systemen und Flüssigkeiten vor dem Einfrieren sowie – bei Schnee und Eis – um die Prävention von Schneedruckschäden.

Warum Schäden durch einen angekündigten Stopp Ihrer Strom- oder Gasversorgung nicht versicherbar sind.

Kriege, Kernreaktor-Unfälle oder andere Notlagen nationalen Ausmaßes sind als so genannte Kumulschäden nicht versicherbar. Denn es liegt auf der Hand: Eine Versicherung funktioniert nur, wenn Schäden von Wenigen auf viele Schultern verteilt werden. Szenarien, bei denen sehr viele oder alle Versicherten betroffen sind, können nicht über die Gemeinschaft finanziert werden. Hierzu gehört auch ein angekündigter Stopp der Strom- oder Gasversorgung.

Bei einem plötzlichen, nicht angekündigten Stromausfall, etwa durch einen Blitzschlag ins Umspannwerk, besteht hingegen grundsätzlich Versicherungsschutz – zum Beispiel durch Ihre Verderbschadenversicherung.

Details hierzu finden Sie wie üblich in Ihren Versicherungsbedingungen. Oder Sie sprechen uns bei konkreten Fragen einfach persönlich an.

Vom Warmhaus zum Kalthaus

Warum eine geplante Stilllegung gut vorbereitet werden muss.

Die meisten Produktionsgewächshäuser sind als Warmhäuser konzipiert. Statiker und Versicherungsmathematiker kalkulieren die Beheizung daher mit ein, um die Kosten für die Betriebe niedrig zu halten. Werden Warmhäuser einfach nicht mehr beheizt, ist dies bei Schnee und Eis also doppelt gefährlich: Dächer können durch den Druck einstürzen und sind dann noch nicht einmal versichert. Auch einfrierende Flüssigkeiten können für erhebliche Schäden sorgen. Dabei können Schäden mit rechtzeitiger Prävention in der Regel verhindert werden. Auch der Versicherungsschutz bleibt erhalten, wenn Betriebe zumutbare Maßnahmen ergreifen.