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Staatlich geförderter Versicherungsschutz in Bayern

By 31. Januar 2023März 20th, 2024No Comments
Bayern

Nach Obst- und Weinbaubetrieben erhalten ab 2023 in Bayern nun auch Baumschulen staatliche Zuschüsse auf den Beitrag ihrer Mehrgefahrenversicherung. Ab einer versicherten Mindestfläche von 0,3 Hektar werden bis zu 50 % der Kosten für die Absicherung gegen Hagel, Starkregen, Sturm und Starkfrost vom Land übernommen. Die Förderung kann dort bereits mit dem Versicherungsangebot beantragt werden, wird jedoch erst nach Zahlung des vollen Beitrags vom Land an das Mitglied erstattet.

Wir sind für Sie da.

Unsere Risikoberater im Außendienst beraten gerne zum Prozess und zu weiteren Details.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) ist zuständig für die Förderung. Weitere Informationen finden Sie in den unten stehenden Boxen und den weiterführenden Links.

Welche Voraussetzungen sind in Bayern bei der Förderung der Mehrgefahrenversicherung zu beachten?

  • Die Förderung gilt ausschließlich für bayerische Betriebe mit bayerischen Flächen
  • Versicherte Mindestfläche je Betrieb & Jahr beträgt 0,3 Hektar
  • Zur Antragstellung beim Ministerium muss ein Versicherungsangebot vorliegen
  • Maximal können höchstens 80% der Versicherungssumme je Risikoort entschädigt werden
  • Der Selbstbehalt ist auf 20%-Punkte der Schadenquote (Abzugsfranchise) festgelegt
  • abweichende Vertragsinhalte, Umsatzsteuer, Skonti, Rabatte, Gebühren oder sonstige Steuern, wie Versicherungssteuer sind von der Förderung ausgeschlossen
  • aber darüberhinausgehende Risikoabsicherung und die Selbstbehalte nach unseren Versicherungsbedingungen (VbHF 2017 D) sind zulässig, aber nicht zuwendungsfähig
  • Bestehende oder neuabgeschlossene Verträge sind förderfähig

Weitere Informationen zur Förderung:  https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/foerderung-von-mehrgefahrenversicherungen/index.html

Welche Gefahren sind förderfähig?

  • Hagel
  • Starkregen
  • Sturm
  • Starkfrost

Welche Kulturen sind förderfähig

Förderfähig sind Dauerkulturen wie zum Beispiel aufgeschulte Forstpflanzen, Sträucher, Laub- und Nadelgehölze, Koniferen, Obstgehölze sowie Gehölze in Containern. Sie möchten wissen, ob Ihr Anbau förderfähig ist? Dann sprechen Sie uns an!

  • Unsere Hortisecur F-Versicherung bleibt im vollen Umfang bestehen
  • Das bedeutet, dass nur ein Teil des Rechnungsbeitrags förderfähig ist
  • Dieser förderfähige Teil wird als förderfähiger Nettobeitrag in einer zusätzlichen Anlage zum Versicherungsantrag und der Beitragsrechnung ausgewiesen
  • Vom förderfähigen Nettobeitrag können Sie bis zu 50% der Kosten vom Staat zurückerhalten

Wie erhalte ich die Förderung

  1. Versicherungsangebot bei Ihrem Risikoberater vor Ort einholen
  2. Mehrfachantrag online beim Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) stellen (Zeitraum: 01.03. bis 15.05.). Allgemeine Informationen zum Mehrfachantrag:  https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/001141/index.php
  3. Abschluss des Versicherungsvertrags

HINWEIS: Die Voraussetzung für einen Mehrfachantrag ist eine Betriebsnummer. Wenn Sie keine Betriebsnummer haben, können Sie diese beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) beantragen:

 

Absicherung für Ihre KULTUREN oder BAUMSCHULWAREN.

Sie möchten Ihre Gehölze und Baumschulkulturen optimal versichern? Unsere Lösung für den Schutz Ihrer Baumschule finden Sie HIER.